- Beweislastumkehr – die Mobilfunkbetreiber müssen die Unschädlichkeit ihrer Produkte und Strahlung wissenschaftlich unabbhängig beweisen.
- Volle Haftungsübernahme für alle, die entsprechende Funkanlagen oder Empfangsgeräte herstellen, in Verkehr bringen oder deren Betrieb genehmigen für Schäden an Mensch und Natur.
- Verbot von DECT und WLAN, wenn nachweislich Nachbarn dadurch betroffen werden (‚Passiver Funkkonsum‘).
- Verbot der gesetzlichen Erzwingung des Einbaus von Smartmetern.
- Einbauverbot von funkenden Smartmetern, Übertragung der Signale ausschließlich über Internetanschlusskabel.
- Die Öffentlichkeit muss rückhaltlos über den Stand der unabhängigen Wisssenschaft aufgeklärt werden.
- Konsequenter Ausbau des Glasfaser-Kabelnetzes, Anschluss für jeden Haushalt.
- Rückbau und Demontage aller Richtfunkstrecken.
- Nur ein einziges Mobilfunknetz (wie auch für Wasser- und Stromversorgung), welches sich alle Anbieter teilen, dadurch wird die Strahlenbelastung reduziert
- Analog wie auch in der Schweiz: Messung der maximalen Gesamtstrahlenbelastung am Ort, anstelle Aufsummieren einer Vielzahl von Antennen, welche einzeln für sich die Grenzwerte ausschöpfen.
- Reduzierung der Strahlungsstärke auf ausreichenden outdoor-Empfang (außerhalb der Hausmauern). Wer innerhalb des Hauses Empfang möchte, kann diesen über eine Außenantenne und ein Kabel oder einen Nachverstärker in sein Gebäude holen.
- Ausweisung von strahlungsfreien Zonen in Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Umstellung auf Frequenzbereiche im UKW-Band, die biologisch weniger schädlich sind.
- Verzicht auf die 5G-Technologie.
- Für eine Übergangszeit: ausreichend viele öffentliche ‚HotSpots‘, wo kabelgebunden kostenloser Internetanschluss ist. Funkempfang nur innerhalb nach außen abgeschirmten Bereichen (analog den Raucherzonen). Zutritt nur für Erwachsene.
- Mobile Meßstationen, die – ähnlich wie Tempokontrollen – die örtliche Funkbelastung anzeigen. Flächendeckend regelmäßige Kontrollen.
- Kennzeichnungspflicht für RFID-Chips.
- Kein Inverkehrbringen von RFID-Chips ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Empfängers / Käufers / Nutzers.
- Aufklärung in den Schulen.
- Verbot von WLAN und DECT in Einrichtungen für Kinder, Schwangere, kranke und alte Menschen.
- Wiedereinführung des CT1-Standarts für Schnurlos-Telefone, DECT-Telefone vom Markt nehmen.
- WLAN im Büro: Alle Bürogeräte (z.B. Drucker, Computer, …) müssen aktivierte WLAN-Funktion durch ein blinkendes Licht anzeigen. Diese muss durch einen physischen Schalter deaktivierbar sein.
- Entwicklung von biologisch unschädlichen Funksystemen, welche nicht heimlich fremdüberwacht werden können.
- u.v.a.m.