• Beweislastumkehr – die Mobilfunkbetreiber müssen die Unschädlichkeit ihrer Produkte und Strahlung wissenschaftlich unabbhängig beweisen.
  • Volle Haftungsübernahme  für alle, die entsprechende Funkanlagen oder Empfangsgeräte herstellen, in Verkehr bringen oder deren Betrieb genehmigen für Schäden an Mensch und Natur.
  • Verbot von DECT und WLAN, wenn nachweislich Nachbarn dadurch betroffen werden (‚Passiver Funkkonsum‘).
  • Verbot der gesetzlichen Erzwingung des Einbaus von Smartmetern.
  • Einbauverbot von funkenden Smartmetern, Übertragung der Signale ausschließlich über Internetanschlusskabel.
  • Die Öffentlichkeit muss rückhaltlos über den Stand der unabhängigen Wisssenschaft aufgeklärt werden.
  • Konsequenter Ausbau des Glasfaser-Kabelnetzes, Anschluss für jeden Haushalt.
  • Rückbau und Demontage aller Richtfunkstrecken.
  • Nur ein einziges Mobilfunknetz (wie auch für Wasser- und Stromversorgung), welches sich alle Anbieter teilen, dadurch wird die Strahlenbelastung reduziert
  • Analog wie auch in der Schweiz: Messung der maximalen Gesamtstrahlenbelastung am Ort, anstelle Aufsummieren einer Vielzahl von Antennen, welche einzeln für sich die Grenzwerte ausschöpfen.
  • Reduzierung der Strahlungsstärke auf ausreichenden outdoor-Empfang (außerhalb der Hausmauern). Wer innerhalb des Hauses Empfang möchte, kann diesen über eine Außenantenne und ein Kabel oder einen Nachverstärker in sein Gebäude holen.
  • Ausweisung von strahlungsfreien Zonen in Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Umstellung auf Frequenzbereiche im UKW-Band, die biologisch weniger schädlich sind.
  • Verzicht auf die 5G-Technologie.
  • Für eine Übergangszeit: ausreichend viele öffentliche ‚HotSpots‘, wo kabelgebunden kostenloser Internetanschluss ist. Funkempfang nur innerhalb nach außen abgeschirmten Bereichen (analog den Raucherzonen). Zutritt nur für Erwachsene.
  • Mobile Meßstationen, die – ähnlich wie Tempokontrollen – die örtliche Funkbelastung anzeigen. Flächendeckend regelmäßige Kontrollen.
  • Kennzeichnungspflicht für RFID-Chips.
  • Kein Inverkehrbringen von RFID-Chips ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Empfängers / Käufers / Nutzers.
  • Aufklärung in den Schulen.
  • Verbot von WLAN und DECT in Einrichtungen für Kinder, Schwangere, kranke und alte Menschen.
  • Wiedereinführung des CT1-Standarts für Schnurlos-Telefone, DECT-Telefone vom Markt nehmen.
  • WLAN im Büro: Alle Bürogeräte (z.B. Drucker, Computer, …) müssen aktivierte WLAN-Funktion durch ein blinkendes Licht anzeigen. Diese muss durch einen physischen Schalter deaktivierbar sein.
  • Entwicklung von biologisch unschädlichen Funksystemen, welche nicht heimlich fremdüberwacht werden können.
  • u.v.a.m.